Feucht verschwendet Steuergeld für 7 „Mitfahrbänke“

In seiner Sitzung am 30. Juli 2025 hat der Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen, im Ortsgebiet von Feucht sechs sogenannte „Mitfahrbänke“ mit Schildern aufzustellen. In Moosbach soll eine weitere „Mitfahrbank“ mit Schild aufgestellt werden. Die Maßnahme soll den Markt Feucht laut bisheriger Planung 8.500,- Euro kosten. Vorausgegangen waren mehrere Sitzungen des Umweltbeirates zu diesem Thema im Jahr 2022 sowie des Bauausschusses im Jahr 2025. Die Gremien des Marktes Feucht mussten sich demgemäß bereits viermal mit dem Thema befassen. Allein durch die bisherigen Gremiensitzungen und die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse durch die Mitarbeiter des Marktes Feucht sind bereits heute zusätzliche Kosten dafür aufgelaufen.

Die FDP hat gegen die Aufstellung gestimmt, da sich das Konzept der „Mitfahrbänke“ in vielen anderen Gemeinden als nutzlos erwiesen hat und damit einer Verschwendung von Steuergeldern gleichkommt. Dies ist seit Jahren öffentlich bekannt und kann in der Presse von jedermann nachgelesen werden.

Hinter dem Konzept der „Mitfahrbank“ (oder „Mitfahrerbank“) steht die Idee, im ländlichen Raum einen Sammelpunkt für Menschen zu schaffen, die eine Mitfahrgelegenheit im Auto einer anderen Person suchen – im Prinzip eine moderne Form des „Trampen“. Davon erhoffen sich die Befürworter einerseits eine Verbesserung des Mobilitätsangebotes und andererseits einen positiven Umwelteffekt im Sinne eines „car sharing“. Leider treten diese guten Wünsche im richtigen Leben nicht ein. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu in ihrer Ausgabe vom 2. Juli 2021 unter dem Titel „Trampen, ohne den Daumen zu heben“, dass Mitfahrbänke nach den bisherigen praktischen Erfahrungen aus Nienhagen, Ehlershausen, Mehlingen, Waldshut-Tiengen und vielen anderen Gemeinden kaum jemand nutzt. Die Idee habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  1. Wer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einen Termin hat, für den ist die unbestimmte Wartezeit auf eine Mitfahrgelegenheit keine Option.
  1. Die Rückfahrt zum Ausgangsort ist nicht gesichert.
  1. Die versicherungsrechtliche Situation bei etwaigen Unfällen ist unklar. Wer haftet unter welchen Voraussetzungen für Schäden des Mitfahrers?
  1. Viele Menschen möchten keine Person im Auto mitnehmen, die sie nicht kennen. Umgekehrt möchten viele Menschen aus Angst nicht in ein Auto einer fremden Person einsteigen.

 

Die Süddeutsche Zeitung kommt in ihrem Artikel vom 2. Juli 2021 zu dem Schluss:

Mehr als eine Alibi-Funktion für eine verkorkste Verkehrspolitik haben die Mitfahrerbänke vielerorts nicht.

Es ist bedauerlich, dass der Markt Feucht nach den vielen negativen Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden beschlossen hat, diesen Fehler nun ebenfalls zu machen.