Das neue Feuchter „Klimaschutzprogramm“ – kaum besser als bisher
Seit dem 1.10.2025 ist das neue „Klimaschutzprogramm“ des Marktes Feucht in Kraft. Das kommunale „Klimaschutzprogramm“ gibt Feuchter Bürgern für bestimmte private Bau- und Anschaffungsmaßnahmen die Möglichkeit, einen Förderantrag beim Markt Feucht zu stellen und für ihre private Maßnahme bei positiver Entscheidung der Gemeinde Fördergelder zu erhalten. Zehn verschiedene Maßnahmen sind danach förderfähig, u.a. die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern, die Anlage von Regenwasserspeichern, die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung von Flachdächern, die Erhaltung von älteren Bäumen, die Ersetzung nicht-heimischer Hecken durch heimische Hecken und – neuerdings – der Kauf von Lastenrädern.
Die FDP hat in den letzten beiden Jahren in den Gremien des Marktes Feucht wiederholt auf eine grundlegende Überarbeitung dieses „Klimaschutzprogramms“ gedrungen, da das Programm bisher von großen Mitnahmeeffekten geprägt war. Dies lag vor allem daran, dass private Bau- und Gartenmaßnahmen vom Markt Feucht mitbezahlt wurden, die auch ohne Förderung umgesetzt worden wären oder – im Zeitpunkt der Förderzusage – sogar schon umgesetzt waren. Ziel der neuen Richtlinie zum Klimaschutzprogramm des Marktes Feucht ist es, diese Missstände zu beseitigen und damit einen sorgsameren Umgang mit Steuergeldern zu erreichen.
Leider wird auch das neue „Klimaschutzprogramm“ diesen Ansprüchen nicht ganz gerecht. Das Programm löst immer noch deutliche Mitnahmeeffekte aus, mit dem Unterschied, dass die „Mitnahme“ der Fördergelder nun vor Beginn der Maßnahme vom Markt Feucht bewilligt worden sein muss. Öffentliche Förderprogramme entfalten nur dann Lenkungswirkung im Hinblick auf umweltpolitische Ziele, wenn sie zur Umsetzung von privaten Maßnahmen führen, die ohne das Förderprogramm gar nicht oder nur in deutlich kleinerer Zahl umgesetzt worden wären. Es kann bezweifelt werden, dass die geringen Fördersätze des Feuchter „Klimaschutzprogramms“ zu einer umweltpolitischen Lenkungswirkung führen: Wer eine Photovoltaikanlage für EUR 20.000 oder mehr errichtet, wird seine Entscheidung nicht von einer kommunalen Förderung von maximal EUR 1.000 abhängig machen. Wer einen Regenwasserspeicher bauen will, baut seinen Entschluss nicht darauf, dass der Markt Feucht ihm am Ende 10% der Baukosten erstattet. Zugleich kosten diese Subventionen die Gemeinde aber viel Geld, das an anderer Stelle im kommunalen Haushalt fehlt. Im Übrigen ist der bürokratische Aufwand des Marktes Feucht für die Verwaltung des neuen Programms mit dem stärker formalisierten Antragsverfahren gestiegen, was den Markt Feucht damit – angesichts ständig steigender Personalausgaben – doppelt Geld kostet.
Hinzu kommen einige Ungereimtheiten in dem neuen Programm: Förderfähig sind nur noch natürliche Personen und gemeinnützige juristische Personen. Warum eine nicht-gemeinnützige GmbH keine Förderung erhalten kann, wenn sie z.B. einen großen Parkplatz entsiegelt oder ein großes Flachdach begrünt und damit möglicherweise die größte Einzelmaßnahme in Feucht in einem längeren Zeitraum umsetzt, versteht man nicht. Zugleich fragt der Förderantrag den Antragsteller nach seiner „Vorsteuerabzugsberechtigung“ im Sinne der Umsatzsteuer. Daraus lässt sich schließen, dass privatwirtschaftliche Unternehmen nach wie vor förderfähig sind, wenn sie als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft organisiert sind, ansonsten hätten sie ja keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Die neue Abgrenzung ist damit ziemlich willkürlich und eröffnet weiterhin Spielraum für Missbrauch. Es ist auch nicht erkennbar, was die seltsame Einschränkung des förderfähigen Personenkreises im Hinblick auf das Förderziel der Umsetzung von umweltpolitisch gewünschten Maßnahmen bringen soll. Der Umwelt ist es ja egal, ob eine Dachbegrünung oder ein Regenwasserspeicher von einer Privatperson oder einem Unternehmer, einem Verein oder einer GmbH gebaut wird.
Da es sich bei dem „Klimaschutzprogramm“ um eine sog. freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, d.h. ein Programm, für das es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, sollte das Programm auch in der neuen Version nicht weiter fortgeführt werden. Viel sinnvoller wäre es, wenn der Markt Feucht die dadurch freiwerdenden Mittel für eigene Umweltmaßnahmen im Interesse der Allgemeinheit einsetzt, z.B. Flächenentsiegelung oder sonstige Maßnahmen zur Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser. Zu tun gäbe es genug. Erinnert sei an das Hochwasser Anfang August 2024, bei dem in ganz Feucht fast vierzig Keller vollliefen.